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Der Abmahnwahn treibt immer buntere Blüten. AdvoGraf kann nicht auf alle Fälle eingehen, aber manches ist so kurios oder schon realitätsfern, dass man wirklich nur noch sagen kann: "auch das noch!":
Das wirklich Allerletzte zum Thema Abmahnwahn.

 

ABGEMAHN -T- -

Glücksrad, Größenwahn und Gelbe Seiten
von Andreas Kaßbohm
[29.08.2001]

"Ich kaufe ein T".

Nachdem die Telekom meint, ein Exklusivrecht auf das T zu haben (1), steht nunmehr im Alphabet internetweit ein Buchstabe weniger zur Verfügung - schließlich hat ja das ganze Internet irgendwie mit Telekommunikation zu tun. Da dürfte es auch schon markenrechtlich bedenklich sein, beim Börsenkurs der Telekom-Aktien von Talfahrt zu reden, aber wir können ja ab jetzt vom "Freien Fall" sprechen. Kommt kein "T" drin vor; ganz bestimmt nicht.

Gegen die angestrengte Einstweilige Verfügung, die die Telekom zum "Schutz" ihres Buchstabens beim LG Köln gegen die Firma t3 medien erwirken wollte, konnte sich diese erst einmal erfolgreich zur Wehr setzen.

Die zweite Runde lief am 28. August. Die Telekom hatte nämlich nicht bedacht, dass so ein Schuss auch nach hinten losgehen kann, denn inzwischen klagt der David t3 medien gegen den Goliath Telekom auf der Grundlage seiner 10 Jahre älteren Rechte auf Löschung der gleichnamigen Marke "T3" der Telekom.

Und das Glücksrad dreht sich weiter.
A propos Glücksrad. Da sind die Felder doch so schön bunt. Eine Farbe davonliegt der Telekom auch ganz besonders am Herzen. Magenta. (2)

Ups - eine der Grundfarben der Farbpalette. Ein Viertel der Farbdruckertanks unter Telekom-Flagge ??? Man kann es kaum glauben, aber bei unseren Gerichten muss man ja derzeit auf alles gefasst sein.

Soso, da kommt die Aktie des Telekommunikationsriesen schwer ins Trudeln, und schon verlegen die ihr Geschäftsfeld auf das Nachfüllen von Farbpatronen.
Keine schlechte Strategie.

Und prompt kriegt noch so ein kleiner David, diesmal ein Online-Buchladen, einen an die Glocke.

Boing.

Aber mal ernsthaft. Sowohl die Farbe (welche für sich genommen überhauptnicht schutzwürdig sein dürfte) wie auch der Buchstabe T (in der SchriftartTimes) sind in der Wort(?)-Bildmarke der Telekom enthalten. Und in genau dieser Kombination sicher eine schutzfähige Marke. Alles darüber hinaus gehende ist nur nicht schützenswerter Größenwahn.

Doch die Telekom hat noch größere Pläne. Heimlich, durch die Hintertür quasi, erschleicht sie Schutz für ...
Ich kaufe ein "n".
Hä ??? Wieso "n"?
Naja, so ein "n" wie in Gelbe"n"Seiten.de eben.
Aber die Marke heißt doch "Gelbe Seiten"?
Is 'ne Vertipperdomain.
Ach so, die klassische Variante, per Rechtsprechung den Schutzbereich seiner Wort-Marke aufs fast Unendliche auszudehnen. Zwar perfide, aber im Namen des Volkes durchaus zulässig, wenn man nur ein Gericht mit den entsprechenden Dünnbrettbohrern hinterm Tresen findet.

Selbst wenn man allerdings unterstellt, dass diese Abmahnung noch in Ordnung sei, dann folgt - die Anwälte der Telekom sind wirklich fleißig - schon der nächste Streich.
Schließlich sind ja die Seiten nicht nur gelb, sondern auch schwarz. Zwar viel weniger schwarz als gelb - die Buchstaben sind ja viel kleiner als das Drumrum, aber dem Grunde nach sind die Seiten eben eigentlich auch schwarz. Und was liegt da näher, als die Abmahn-Keule zu heben und nochmal wo draufzuhauen. (3)

Wodrauf denn?
Na, auf die Schwarzen Seiten.
Das ist doch aber 'ne Gothic-Seite. Bereitet sich die Telekom in Anbetracht ihrer Aktienkurse etwa schon auf ihre Beerdigung vor ???

Wer weiß, gute Manager sind auf alles vorbereitet ...

Genau. Ich wollt mir auch schon was passendes besorgen. Gab's auf  Boersenshirts.de (http://www.boersenshirts.de/) so'n 'Untergang-der-Titanic-T-Shi(r)t' mit dem abstürzenden Aktien-Chart und 'nem geilen Spruch drauf.

Was für'n Spruch'n?

"Bitte warten, sie werden mit dem nächsten verfügbaren Käufer verbunden"

Und, gekauft?

Ne.

Wieso, ausverkauft?

Ne. Abgemahnt. (6)

[... to be continued ...]

P.S.: Aber da droht schon wieder Gefahr von anderer Seite. Hat doch so ein Bösewicht Antrag auf Löschung der Marke "Gelbe Seiten" gestellt. ;-) (4)

Nachtrag zu t3 medien ./. Telekom:

Leider gibt es vom Verhandlungstermin am 28.8. nichts Neues zu berichten. Beide Parteien habenihren Standpunkt vor Gericht noch einmal offengelegt. Ein Urteil wird jedoch erst am 02.11.01 ergehen.

Nachtrag zu t3 medien ./. Telekom (7)

Deutschen Telekom AG muß ihre Marke "T3" löschen , da die Verwendung der Marke für die betroffenen Waren und Dienstleistungen nach § 1 UWG unlauter ist.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020021.htm

Nachtrag zu GelbeSeiten ./. DarkPages.de (5):

Der Telekom-Verlag DeTeMedien zieht seine Abmahnung gegen den Betreiber der Website "Die Schwarzen Seiten", Andreas Taubert, zurück. So bestätigte der Verlag, dass er nach schriftlicher und telefonischer Klärung des Sachverhaltes in Tauberts privaten Internetseiten keine Verletzung seines Markennamens "Gelbe Seiten" mehr sehe.

Nachtrag zu T-Shi(r)t: Ironie des Schicksals: Seit der Abmahnung im Juni hat die T-Aktie weitere 25 Prozent an Wert verloren.

Nachtrag zu Magenta (8): Zu gerne hätte die Telekom eine der vier Druck-Grundfarben okkupiert. Dass dies nicht möglich ist, hat nun auch das Landgericht Köln der Deutschen Telekom ins Stammbuch geschrieben

Quellen:

(1) Heise-Online: Telekom erhebt Anspruch auf den Buchstaben T; http://heise.de/newsticker/data/axv-02.08.01-005/

(2) Heise-Online: Telekom erhebt Anspruch auf die Farbe Magenta; http://heise.de/newsticker/data/axv-26.07.01-001/

(3) Heise-Online: Telekom erhebt Anspruch auf Schwarze Seiten; http://heise.de/newsticker/data/chk-27.08.01-003/

(4) Juramail-Forum: Markenlöschung "Gelbe Seiten" beantragt; http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=17844

(5) Heise-Online: Telekom lässt Abmahnung der "Schwarzen Seiten" fallen; http://www.heise.de/newsticker/data/chk-04.09.01-000/

(6) ZDNet: Telekom - Abmahnung wegen "T-Shi(r)t" ; http://news.zdnet.de/story/0,,t101-s2094531,00.html

(7) Juramail-Forum: Markenlöschung "T3" ; http://62.26.112.113/phorum/read.php?f=3&i=3361&t=3361

(8) Heise-Online: Kein Magenta-Monopol für Deutsche Telekom; http://www.heise.de/newsticker/data/psz-12.06.02-000/

 

[@K 29.08.2001]

 

 
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